[Quelle: baysf + Wikipedia]
Als „Saalforste“ bezeichnet man die bayerischen Waldungen im „Salzburgischen Pinzgau“, die einst zur Salzgewinnung in der Saline Bad Reichenhall genutzt wurden. Sie sind eine Besonderheit bei den Bayerischen Staatsforsten, denn sie sind privatrechtliches Eigentum des Freistaates Bayern und gehören zum staatlichen Hoheitsgebiet von Österreich. Die Bergmischwälder des Forstbetriebes erstrecken sich zwischen den Berchtesgadener Kalkhochalpen im Osten und den Chiemgauer Bergen im Norden bis zu den zentralalpinen Gebieten nach Leogang im Süden.
Geschichte der Saalforste
Die Grundlage beruht auf dem Grundbesitz der Reichenhaller Siedeherren in diesem Gebiet, das seit 1228 dem Erzbischof von Salzburg gehörte. Mit der Ablösung Salzburgs von Bayern im Jahre 1328 lagen die Wälder im „Ausland“. Mit der Verstaatlichung der Saline durch den bayerischen Herzog um 1500 wurde aus den privaten Waldungen schließlich Staatsbesitz. Es dauerte lange, bis alle Streitigkeiten um das Waldgebiet endgültig beigelegt waren: Erst lange nachdem Salzburg 1816 politisch zu Österreich kam, konnte König Ludwig I. von Bayern die Forstrechte des Königreiches Bayern sichern: 1829 wurde die Salinenkonvention vereinbart, in der der österreichische Kaiser dem Nachbarstaat neben einigen anderen Rechten auch die Rechte am Forst zugestand. „Die Saalforste gehören auf unwiderrufliche Zeiten zu Bayern”, heißt es im Staatsvertrag mit Österreich.